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   OLG Dresden, 24.09.2009 - 4 U 1744/08   

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https://dejure.org/2009,35693
OLG Dresden, 24.09.2009 - 4 U 1744/08 (https://dejure.org/2009,35693)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.09.2009 - 4 U 1744/08 (https://dejure.org/2009,35693)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. September 2009 - 4 U 1744/08 (https://dejure.org/2009,35693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2009 - 4 U 1744/08
    Dann und nur dann hat der Kläger Anlass, seinerseits zu erwidern, indem er einen Entscheidungskonflikt darlegt (BGH NJW 1994, 799; BGH NJW 2005, 1718; BGH NJW 2009, 1209).

    Dem Beklagtenvortrag muss daher zu entnehmen sein, dass er sich nicht nur auf die behauptete ordnungsgemäße Aufklärung, sondern auch - wenngleich nur hilfweise - auf eine fiktive Einwilligungssituation bezieht (BGH NJW 2009, 1209).

    Denn eine Partei muss schon im ersten Rechtszug die Angriffs- und Verteidigungsmittel vorbringen, deren Relevanz für den Rechtsstreit ihr bekannt ist oder bei Aufwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen und zu deren Geltendmachung sie dort im Stande ist (Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 531 Rdn. 19; BGH NJW 2009, 1209).

    Die Klägerinbehauptet weiterhin, dass sie auf die geplante Distraktion verzichtet und sie niemals in die Operation eingewilligt hätte, wenn man sie über das Risiko eines Kieferbruchs aufgeklärt hätte (BGH NJW 2009, 1209).

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2009 - 4 U 1744/08
    Das Landgericht hat vielmehr gegen den Grundsatz verstoßen, dass eine hypothetische Einwilligung nicht von Amts wegen erörtert werden darf (BGH NJW 1994, 2414).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2009 - 4 U 1744/08
    Dann und nur dann hat der Kläger Anlass, seinerseits zu erwidern, indem er einen Entscheidungskonflikt darlegt (BGH NJW 1994, 799; BGH NJW 2005, 1718; BGH NJW 2009, 1209).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Dresden, 24.09.2009 - 4 U 1744/08
    Dann und nur dann hat der Kläger Anlass, seinerseits zu erwidern, indem er einen Entscheidungskonflikt darlegt (BGH NJW 1994, 799; BGH NJW 2005, 1718; BGH NJW 2009, 1209).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 7 U 143/12

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über dauerhaften Ausfall der

    Dem Beklagtenvortrag muss dabei zu entnehmen sein, dass er sich auf eine fiktive Einwilligungssituation bezieht (BGH, NJW 2009, 129; OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2009, Az. 4 U 1744/08, zitiert nach juris).
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